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LAG München Urteil v. - 8 Sa 507/02

Gesetze: AltersteilzeitG § 3 Abs. 1 Nr. 1 lit. a

Leitsatz

1. Bei konfessionslosen Arbeitnehmern in der Altersteilzeit gehört zu den in § 3 Abs. 1 Nr. 1 lit. a AltersteilzeitG genannten "gesetzlichen Abzügen, die bei Arbeitnehmern gewöhnlich anfallen", die das bisherige Arbeitsentgelt vermindern, der fiktive Kirchensteuerhebesatz.

2. Dies verstößt weder gegen Art. 3, 4 noch 14 Abs. 1 GG.

Tatbestand

Fundstelle(n):
SAAAD-09340

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