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LAG München Urteil v. - 6 Sa 941/06

Gesetze: BGB § 613a

Leitsatz

1. Ist die Information über den bevorstehenden Betriebsübergang lückenhaft, lässt sie die Monatsfrist des § 613a BGB Abs. 6 BGB für den Widerspruch nicht anlaufen.

2. Wird ein wirtschaftlich schwacher Betriebsteil auf eine Tochtergesellschaft (GmbH & Co. KG) übertragen, gehören zu einer ordnungsgemäßen Information im Sinne von § 613a Abs. 5 BGB bei Offenlegung der gewährten Anschubfinanzierung auch konkrete Zahlen zur nur pauschal angesprochenen defizitären wirtschaftlichen Lage des übertragenen Betriebsteils.

Tatbestand

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
NAAAD-09158

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