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LAG München Urteil v. - 6 Sa 539/07

Gesetze: BGB § 242; BGB § 630

Leitsatz

Der Zeugnisberichtigungsanspruch ist verwirkt, wenn der Arbeitnehmer 21 Monate hindurch untätig geblieben ist.

Tatbestand

Fundstelle(n):
JAAAD-09116

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