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LAG München Urteil v. - 2 Sa 589/06

Gesetze: KSchG § 23

Leitsatz

Letztlich trägt der Arbeitnehmer die Darlegungs- und Beweislast für das Vorliegen der betrieblichen Voraussetzungen für die Geltung des KSchG. Die zum in Kraft getretenen Gesetzesänderungen haben die abgestufte Darlegungs- und Beweislast nicht geändert.

Tatbestand

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
AAAAD-08617

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