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LAG Niedersachsen Urteil v. - 10 Sa 435/02

Gesetze: BMT-G § 42

Leitsatz

1.

Zusatzurlaub gemäß § 42 BMT-G wegen der Verrichtung gesundheitsgefährdender Tätigkeiten ist nur zu gewähren, wenn der Arbeiter zu mehr als 50 % seiner individuellen regelmäßigen Arbeitszeit Tätigkeiten tatsächlich verrichtet, die nachweisbar im konkreten Fall ein deutlich gesteigertes Gesundheitsrisiko mit sich bringen.

2.

Es gibt keine wissenschaftlich gesicherten Erkenntnisse, dass Müllwerker einer Belastung mit Staub und/oder luftgetragenen Mikroorganismen ausgesetzt sind, die zu einem signifikant erhöhten Gesundheitsrisiko führt.

Tatbestand

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
PAAAD-08249

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