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LAG München Urteil v. - 10 Sa 321/05

Gesetze: ATG § 3 Abs. 1 Nr. 3; TV ATZ § 2 Abs. 1; TV ATZ § 2 Abs. 2; TV ATZ § 2 Abs. 3; ZPO § 253 Abs. 2; ZPO § 894

Leitsatz

1. § 2 Abs. 2 Satz 1 TV ATZ gewährt einen Rechtsanspruch auf Altersteilzeit, der nicht auf die Dauer von 2 Jahren beschränkt ist.

2. Dringende dienstliche oder betriebliche Gründe nach § 2 Abs. 3 TV ATZ sind nicht wirtschaftliche Gründe. § 2 Abs. 2 TV ATZ ist eine finanzielle Mehrbelastung des Arbeitgebers immanent.

Tatbestand

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:


Fundstelle(n):
NAAAD-08241

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