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Umqualifizierung freiberuflicher Einkünfte in gewerbliche Einkünfte rechtfertigt keinen Wechsel der Gewinnermittlungsart
Qualifiziert das Finanzamt freiberufliche in gewerbliche Einkünfte um, darf ein 4/3-Rechner nicht zur Bilanzierung nach § 4 Abs. 1 EStG wechseln und eine Gewerbesteuerrückstellung bilden. Nach dem ist der Steuerpflichtige für diesen Veranlagungszeitraum an seine Wahl gebunden, den Gewinn nach § 4 Abs. 3 EStG zu ermitteln. Der Irrtum über die zutreffende Einkunftsart und damit über die Gewerbesteuerpflicht löst diese Bindung nicht.
Folge: Damit wirkt sich die Gewerbesteuer erst bei Zahlung gem. § 11 Abs. 2 EStG aus. Der Steuerpflichtige kann allerdings noch vor Zahlung in einem verfahrensrechtlich noch offenen Veranlagungszeitraum zur Bilanzierung gem. § 4 Abs. 1 EStG wechseln und eine Gewerbesteuerrückstellung passivieren.
Happe, Wechsel der Gewinnermittlungsart, BBK 20...