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Absicherung flexibler Arbeitszeitregelungen (Flexi II)
[i]Ausführlicher Beitrag auf Seite 542Seit dem gelten erhebliche Änderungen bei der Vereinbarung flexibler Arbeitszeiten. Diese ergeben sich aus dem Gesetz zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für die Absicherung flexibler Arbeitszeitregelungen (landläufig Flexi II genannt). Kernpunkte der Neuregelung sind die Abgrenzung zu anderen Formen der Arbeitszeitflexibilisierung, die Einbeziehung geringfügiger Beschäftigungsverhältnisse, ein deutlich verbesserter Insolvenzschutz für angesparte Wertguthaben sowie eine neue Übertragungsmöglichkeit bei Arbeitgeberwechsel.
Wertguthaben für Zwecke der Freistellung
[i]Allgemeine Gleitzeitvereinbarungen werden von den Regelungen für die Wertguthabenvereinbarung nicht erfasstVerschiedene Arbeitszeitmodelle sehen vor, dass Arbeitnehmer in einem bestimmten Zeitraum keine Arbeitsleistungen zu erbringen haben, jedoch ein Arbeitsentgelt aus sog. Wertguthaben erzielen, das sie durch tatsächliche Arbeitsleistung vor oder nach der Freistellungsphase erlangen; damit verbunden ist eine entsprechend verschobene Fälligkeit von Steuern und Sozialabgaben. Ziel einer solchen, schriftlich zu treffenden Vereinbarung ist somit die Auszahlung des Wertguthabens während einer Freistellung von der Arbeitsleistung für einen begrenzten Zeitraum. Das Wertguthaben kann dabei entwe...