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Niedersächsisches Finanzgericht Urteil v. - 3 K 21/06 EFG 2009 S. 470 Nr. 7

Gesetze: EStG § 16, EStG § 34

Zum Verhältnis von §§ 16, 34 EStG zum Halbeinkünfteverfahren

Leitsatz

  1. Zu den Voraussetzungen für die Inanspruchnahme des Freibetrags nach § 16 Abs. 4 EStG bei der Besteuerung eines Veräußerungsgewinns.

  2. Bei der Berechnung des Kürzungsbetrages für den Veräußerungsgewinn ist der nach dem Halbeinkünfteverfahren steuerfreie Gewinn nicht zu berücksichtigen.

  3. Der Freibetrag nach § 16 Abs. 4 EStG ist vorrangig bei den voll steuerpflichtigen Einkünften (nach dem Halbeinkünfteverfahren) zu berücksichtigen.

  4. § 34 EStG i.V.m. § 16 Abs. 4 EStG zielt auf eine Meistbegünstigung des Stpfl. Diese würde durch eine Aufteilung des Freibetrages beeinträchtigt werden.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
DB 2009 S. 1156 Nr. 22
DStRE 2009 S. 536 Nr. 9
DStRE 2009 S. 536 Nr. 9
EFG 2009 S. 470 Nr. 7
KÖSDI 2009 S. 16478 Nr. 5
FAAAD-07934

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