Zum Verhältnis von §§ 16, 34 EStG zum Halbeinkünfteverfahren
Leitsatz
Zu den Voraussetzungen für die Inanspruchnahme des Freibetrags nach § 16 Abs. 4 EStG bei der Besteuerung eines Veräußerungsgewinns.
Bei der Berechnung des Kürzungsbetrages für den Veräußerungsgewinn ist der nach dem Halbeinkünfteverfahren steuerfreie Gewinn
nicht zu berücksichtigen.
Der Freibetrag nach § 16 Abs. 4 EStG ist vorrangig bei den voll steuerpflichtigen Einkünften (nach dem Halbeinkünfteverfahren)
zu berücksichtigen.
§ 34 EStG i.V.m. § 16 Abs. 4 EStG zielt auf eine Meistbegünstigung des Stpfl. Diese würde durch eine Aufteilung des Freibetrages
beeinträchtigt werden.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): DB 2009 S. 1156 Nr. 22 DStRE 2009 S. 536 Nr. 9 DStRE 2009 S. 536 Nr. 9 EFG 2009 S. 470 Nr. 7 KÖSDI 2009 S. 16478 Nr. 5 FAAAD-07934
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