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FG Baden-Württemberg Beschluss v. - 1 V 1652/07

Gesetze: UStG § 1 Abs. 1 Nr. 1 S. 1 InsO § 32 Abs. 3 S. 2 KO § 58 Nr. 2 KO § 114 FGO§ 69 Abs. 2 S. 2 FGO§ 69 Abs. 3 S. 1 BGB § 779

Pachtentschädigung als umsatzsteuerfreier Schadenersatz oder als umsatzsteuerpflichtiges Entgelt

Umsatzsteuer aus Mieterträgen bei Freigabe des Grundstücks als Massekosten

Grundstück und Mietertrag als eigenständige Vermögenswerte im Konkursverfahren

Leitsatz

1. Es bestehen zumindest ernstliche Zweifel daran, dass Entschädigungszahlungen, die der Pächter eines Grundstücks aufgrund der Vereinbarung über die vorzeitige Auflösung des Pachtvertrags für die Zeit nach Vertragsbeendigung entrichtet, für eine Leistung des Verpächters erfolgt sind und nicht für einen Schaden aus der verminderten Verwertungsmöglichkeit geleistet werden.

2. Betrifft die Freigabe eines vermieteten Grundstücks durch den Konkursverwalter nicht auch die Mietforderungen, ist die Umsatzsteuer aus den Entgelten, welche der Mieter aufgrund des Vergleichs für die Zeit bis zur einvernehmlichen Auflösung des Mietverhältnisses zahlt, gegen den Konkursverwalter als Massekosten gem. § 58 Nr. 2 KO und nicht gegen den Gemeinschuldner mit seinem konkursfreien Vermögen geltend zu machen.

3. Gibt der Konkursverwalter ein vermietetes Grundstück zur Verwertung durch Vermietung oder Verkauf frei, sind mit der Freigabe nicht automatisch die Ansprüche verbunden, die sich aus dem in der Vergangenheit abgeschlossenen Mietvertrag ergeben. Die Eigenständigkeit der Vermögenswerte (Grundstück einerseits und Mietforderungen andererseits) bleibt im Rahmen des Konkursverfahrens erhalten.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BAAAD-07931

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