Pachtentschädigung als umsatzsteuerfreier Schadenersatz
oder als umsatzsteuerpflichtiges Entgelt
Umsatzsteuer aus
Mieterträgen bei Freigabe des Grundstücks als Massekosten
Grundstück und Mietertrag als eigenständige
Vermögenswerte im Konkursverfahren
Leitsatz
1. Es bestehen zumindest ernstliche
Zweifel daran, dass Entschädigungszahlungen, die der Pächter eines
Grundstücks aufgrund der Vereinbarung über die vorzeitige
Auflösung des Pachtvertrags für die Zeit nach Vertragsbeendigung
entrichtet, für eine Leistung des Verpächters erfolgt sind und nicht
für einen Schaden aus der verminderten Verwertungsmöglichkeit
geleistet werden.
2. Betrifft die Freigabe eines
vermieteten Grundstücks durch den Konkursverwalter nicht auch die
Mietforderungen, ist die Umsatzsteuer aus den Entgelten, welche der Mieter
aufgrund des Vergleichs für die Zeit bis zur einvernehmlichen
Auflösung des Mietverhältnisses zahlt, gegen den Konkursverwalter als
Massekosten gem. § 58 Nr. 2 KO und nicht gegen den Gemeinschuldner mit
seinem konkursfreien Vermögen geltend zu machen.
3. Gibt der Konkursverwalter ein
vermietetes Grundstück zur Verwertung durch Vermietung oder Verkauf frei,
sind mit der Freigabe nicht automatisch die Ansprüche verbunden, die sich
aus dem in der Vergangenheit abgeschlossenen Mietvertrag ergeben. Die
Eigenständigkeit der Vermögenswerte (Grundstück einerseits und
Mietforderungen andererseits) bleibt im Rahmen des Konkursverfahrens erhalten.
Tatbestand
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): BAAAD-07931
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