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LAG Köln Urteil v. - 4 Sa 1018/04

Gesetze: BGB § 611

Leitsatz

Ob und in welchem Umfang die Benutzung betrieblicher Kommunikationseinrichtungen wie Internet und Telefon zu privaten Zwecken arbeitsvertragswidrig ist, richtet sich primär nach den arbeitsvertraglichen Regelungen. Fehlt eine solche Regelung, so kann der Arbeitnehmer in der Regel berechtigter Weise von der Duldung derartiger Handlungen in angemessenem Umfang ausgehen.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BB 2006 S. 1691 Nr. 31
NWB-Eilnachricht Nr. 3/2006 S. 165
QAAAD-07028

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