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LAG Köln Beschluss v. - 14 TaBV 83/07

Gesetze: BetrVG § 50 Abs. 2

Leitsatz

Voraussetzung für einen wirksamen Betriebsratsbeschluss ist, dass dieser in formeller Hinsicht ordnungsgemäß zustande gekommen ist. Dazu zählt insbesondere, dass zu der entsprechenden Betriebsratssitzung ordnungsgemäß und rechtzeitig und unter Angabe der Tagesordnung eingeladen wird.

Fundstelle(n):
BB 2008 S. 1570 Nr. 29
NAAAD-06527

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