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Slowenien | Steuervergünstigung von Investitionen
Im Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Einkommensteuer für 2009 (s. Amtsblatt der Republik Slowenien, Nr. 25/2008) wird als wesentliche Änderung festgelegt, dass ab 2009 Steuerpflichtige 30 % der Summe der Investitionen in Sachanlagen und langfristige nichtmaterielle Mittel im Steuerjahr von der Steuerbasis absetzen können.