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BFH 30.10.2008 III R 82/06, StuB 3/2009 S. 123

Datensätze sind keine zulagenbegünstigten immateriellen Wirtschaftsgüter

Auf Datenträgern (hier: CDs) in Form von Zahlenkolonnen gespeicherte Koordinaten des Gebäudebestandes der Bundesrepublik (sog. Geopunkte) sind immaterielle Wirtschaftsgüter, für deren Anschaffung keine Investitionszulage gewährt wird (Bezug: § 2 InvZulG 1999; § 5 Abs. 2, § 6 Abs. 2 EStG).

Praxishinweise: Ist der Inhalt der CD auf die Speicherung von Zahlenfolgen beschränkt und enthält diese keine Systemprogramme und Befehlsstrukturen, liegt ein immaterielles Wirtschaftsgut vor, da das wirtschaftliche Interesse des Erwerbers dann ausschließlich auf den Erwerb der erhobenen Daten gerichtet ist. Der Datenträger (CD) tritt in den Hintergrund, da er lediglich dem Festhalten des immateriellen Werts (Daten) dient.

– erl –