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Einkommensteuer | Anwendungsschreiben zu § 10b EStG
Durch das Gesetz zur weiteren Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements vom 10.10.2007 haben sich Änderungen im Spendenrecht ergeben, die grds. zum 1.1.2007 gelten. Für Zuwendungen, die im Veranlagungszeitraum 2007 geleistet werden, gilt auf Antrag des Stpfl. § 10b Abs. 1 EStG in der für den Veranlagungszeitraum 2006 geltenden Fassung. Zu Großspenden, Zuwendungen an Stiftungen, Vermögensstockspenden, Zuwendungsvortrag, Übergang von altem in neues Recht und zur Haftungsregelung nimmt das BMF-Schreiben Stellung ( IV C 4 – S 2223/07/0020 NWB UAAAD-02336).
Hinweis: Vgl. zum Spendenrecht die Beiträge von Muth, StuB 2008 S. 957, sowie StuB 2008 S. 90.