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Zukunft des Spenden- und Gemeinnützigkeitsrechts
Nach den tiefgreifenden Neuerungen im Herbst 2007 durch das Gesetz zur weiteren Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements scheint der Gesetzgeber den Bereich des Gemeinnützigkeits- und Spendenrechts für sich entdeckt zu haben. Gleich zwei Gesetze werden zum Jahresende teilweise wieder gravierende Veränderungen bringen. Durch das Gesetz zur Modernisierung und Entbürokratisierung des Steuerverfahrens (Steuerbürokratieabbaugesetz) kommt es zu einer Vereinfachung bei der Ausstellung von Zuwendungsbestätigungen. Das Jahressteuergesetz 2009 (JStG 2009) gibt sich dem Versuch hin, das Gemeinnützigkeits- und Spendenrecht europatauglich zu gestalten.
Besteht vor dem Jahreswechsel noch Handlungsbedarf?
Gibt es durch die neuen Zuwendungsbestätigungen im nächsten Jahr Handlungsbedarf?
Inwiefern bestehen durch die Einführung des „strukturellen Inlandsbezugs” für inländische Körperschaften, welche im Ausland arbeiten, Einschränkungen?
I. Körperschaftsteuergesetz (zeitliche Anwendung „auch für Jahre vor dem Jahr 2009”)
Aufgrund der Entscheidungen „ Stauffer” und „ Jundt” des EuGH muss es auch ausländischen Körperschaften möglich sein, mit ihren inländischen Einkünften unter das Dach der St...