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EU-Kommission schlägt Änderungen der Zinsbesteuerungsrichtlinie vor
Die EU-Kommission hat am einen Vorschlag zur Änderung der Zinsbesteuerungsrichtlinie (RL 2003/48/EG) angenommen. Der derzeitige Anwendungsbereich der Richtlinie soll erweitert werden, um Schlupflöcher zu schließen und der Steuerflucht ein Ende zu bereiten.
I. Tatsächlicher wirtschaftlicher Eigentümer von Zinszahlungen
Durch die Zwischenschaltung bestimmter, außerhalb der EU niedergelassener Einrichtungen wie Stiftungen oder Trusts kann die Richtlinie umgangen werden. Die Kommission schlägt in Bezug auf Zinszahlungen, die in der EU niedergelassene Zahlstellen an derartige Einrichtungen leisten, vor, dass die Zahlstelle, der aufgrund der Bestimmungen der Geldwäscherichtlinie bekannt ist, dass es sich bei dem wirtschaftlichen Eigentümer der Zinszahlungen um eine in der EU ansässige Person handelt, die Richtlinie anwendet. Bei der Zahlung an den Intermediär muss also Auskunft erteilt oder Quellensteuer erhoben werden, als ob die Zahlung unmittelbar an die natürliche Person erfolgt wäre.
Was Zinszahlungen an vergleichbare, in der EU niedergelassene zwischengeschaltete Einrichtungen anbelangt, sollen diese verpflichtet werden, stets als „Zahlstelle...