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NWB direkt Nr. 7 vom Seite 157

Änderungen am Kurzarbeitergeld durch das Konjunkturpaket II

Das von der Bundesregierung am beschlossene Konjunkturpaket II sieht neben Steuererleichterungen und einem Programm zur Förderung der Wirtschaft auch Maßnahmen zur Beschäftigungssicherung vor.

Einfacheres Antragsverfahren

[i]Kein Nachweis der Kurzarbeit für 13 der Mitarbeiter bei Entgeltausfall über 10 % notwendig Das Verfahren zum Kurzarbeitergeld soll vereinfacht werden: Das Erfordernis, wonach mindestens ein Drittel der im Betrieb Beschäftigten von einem Entgeltausfall von mindestens zehn Prozent betroffen sein müssen, soll für zwei Jahre ausgesetzt werden. In diesem Zeitraum reicht daher der Nachweis eines zehnprozentigen Entgeltausfalls aus. Dadurch kann auch für Leiharbeitnehmer und Festangestellte im Verbund Kurzarbeit durchgeführt werden. Minusstunden auf Arbeitszeitkonten sollen zudem keine Voraussetzung zur Erlangung von Kurzarbeitergeld sein und müssen demnach nicht zuvor genutzt werden.

[i]Kurzarbeitergeld für LeiharbeitnehmerIm Übrigen soll klargestelt werden, dass Leiharbeitnehmer nicht erst entlassen werden müssen, um das Kurzarbeitergeld für die Stammbelegschaft zu erhalten. Sie erhalten auch unterhalb der Drei-Monats-Schwelle vollständig und auch zeitanteilig Leistungen. Befristet Beschäftigte erhalten wie Leiharbeitnehmer Kurzarbeitergeld.

Finanzielle Entlast...