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NWB direkt Nr. 7 vom Seite 155

Zu jedem 57. Fall ein Nichtanwendungserlass

Seit dem hat der zur amtlichen Veröffentlichung bestimmte Entscheidungen getroffen. Die obersten Finanzbehörden des Bundes und der Länder S. 156haben zu 65 dieser Entscheidungen eine Anweisung erlassen, diese über den entschiedenen Einzelfall hinaus nicht anzuwenden. Ein Nichtanwendungserlass erging somit in jedem 57. Fall. Derartige Anweisungen wurden zuletzt zu den folgenden Urteilen des BFH getroffen: