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BFH 26.11.2008 III S 65/08 (PKH), NWB 7/2009 S. 435

Einkommensteuer | Lottogewinne als Bezüge i. S. des § 32 EStG

Nach dem gehören Lottogewinne des Kindes zu seinen Bezügen i. S. des § 32 Abs. 4 Satz 2 EStG, die zur Bestreitung des Unterhalts und der Berufsausbildung geeignet sind.