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Tilgungsbestimmung des Zahlenden maßgeblich
Steuerzahlungen eines Ehegatten führen häufig zu Streit über die Zurechnung
Der BFH hatte wieder einmal die Gelegenheit, die Grundsätze der personellen Zuordnung von Zahlungen an das Finanzamt für die Fälle darzulegen, in denen Eheleute, die zur Einkommensteuer zusammen veranlagt werden, Zahlungen vornehmen. Wer die Grundsätze beachtet, kann als Zahlender später böse Überraschungen vermeiden. Im Streitfall war die Besonderheit zu würdigen, dass über das Vermögen des einen Ehegatten das Insolvenzverfahren eröffnet worden war und dies dazu führte, dass die Erstattung des von dem anderen Ehegatten gezahlten Betrags zur Hälfte an die Insolvenzmasse ging.
Erstattungsanspruch an beide Ehegatten
Dem Streitfall lag folgender Sachverhalt zu Grunde. Die Ehefrau leistete an das Finanzamt Vorauszahlungen aufgrund eines Vorauszahlungsbescheids, der an die Eheleute ging. Sie wurden zusammen zur Einkommensteuer veranlagt. Die Zahlung erfolgte unter Angabe der gemeinsamen Steuernummer sowie des Verwendungszwecks „Einkommensteuer/Soli”. Zu diesem Zeitpunkt war dem Finanzamt bekannt, dass über das Vermögen des Ehemannes das Insolvenzverfahren eröffnet worden war. Aufgrund der späteren Einkommensteuerveranlagung kam es zu einer Erstattung. Das...