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Amtsniederlegung durch den GmbH-Geschäftsführer
[i]Ausführlicher Beitrag s. NWB UAAAD-03642 Legt der einzige Geschäftsführer der GmbH sein Amt nieder, wird die zuvor „intakte” Gesellschaft führungslos; Gesellschafter wie auch Dritte sehen sich ggf. eines handlungsunfähigen gesellschaftsrechtlichen „Konstrukts” ausgesetzt. Vor diesem Hintergrund stellt sich die Frage, unter welchen Voraussetzungen die Ausübung dieses Rechts als zulässig angesehen werden kann. In Ermangelung gesetzlicher Vorschriften war es – teilweise im Widerstreit mit dem Schrifttum – Aufgabe der Rechtsprechung, die bestehenden gesetzlichen Lücken durch Festlegung der Voraussetzungen der Amtsniederlegung zu schließen. Hieran knüpfen auch einige Neuregelungen des Gesetzes zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Bekämpfung von Missbräuchen (MoMiG) an, welches am in Kraft getreten ist.
Voraussetzungen der Amtniederlegung
[i]Mehr-Personen-GmbH: Amtsniederlegung ist ohne Vorliegen eines wichtigen Grunds zulässigDie Zulässigkeit der Amtsniederlegung unterliegt in Fällen der Ausgestaltung der Gesellschaft als Mehr-Personen-GmbH (Personenverschiedenheit von Geschäftsführer und Gesellschafter) nach der Rechtsprechung keinen besonderen Voraussetzungen; insbesondere bedarf es auch nicht des Vorliegens eines wichtigen Grunds für die Amtsniederlegung. Nach der Rechts...