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Sozialrecht | Voller Pflegeversicherungsbeitrag für Rentner verfassungsgemäß
Es ist mit dem Grundgesetz vereinbar, dass Rentner seit dem 1. 4. 2004 allein den vollen Pflegeversicherungsbeitrag tragen müssen und insoweit die Rentenversicherungsträger entlastet wurden. Das Gleiche gilt für die Auferlegung des zusätzlichen Krankenversicherungsbeitrags von 0,9 % ab 1. 7. 2005. Auch wenn alle [i]BVerfG, Beschluss v. 7. 10. 2008 - 1 BvR 2995/06 NWB LAAAC-95594 Belastungen berücksichtigt würden, die der Gesetzgeber den Rentnern insbesondere durch die Änderungen über die Beitragstragung für die Pflege- und Krankenversicherung und die damit verbundenen Kürzungen des Rentenzahlbetrags einerseits und die unterbliebene Rentenerhöhung 2005 andererseits auferlegt hat, führe dies nicht zu einem verfassungswidrigen Eingriff in das eigentumsgeschützte Recht auf Rente.