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Umsatzsteuer | Leistungen eines selbständigen Regisseurs umsatzsteuerlich begünstigt
Die Gagen selbständig tätiger Regisseure sind umsatzsteuerlich begünstigt, d. h., sie müssen nicht mit dem vollen Umsatzsteuersatz von derzeit 19 % versteuert werden. Das entschied das und widersprach damit der einhelligen Auffassung der Finanzverwaltung. Die berief sich darauf, dass nach den geltenden Regelungen des UStG zwar die Umsätze von Theatern, Orchestern, Chören u. ä. umsatzsteuerfrei oder nur ermäßigt zu besteuern seien, dass aber ein selbständiger Regisseur allein kein „Theater” darstelle. Das Gericht gab dem Kläger Recht, der den Grundsatz der steuerlichen Neutralität dadurch verletzt sah, dass ein selbständig tätiger Regisseur umsatzsteuerlich ungünstiger behandelt wird als ein Theater als solches, und damit z. B. auch die Leistung e...