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BFH 26.11.2008 X R 31/07, NWB 6/2009 S. 347

Einkommensteuer | Steuerpflicht von Schadensersatzrenten

Nach dem unterliegt eine Schadensersatzrente nach § 844 Abs. 2 BGB, die den durch den Tod des Ehegatten eingetretenen materiellen Unterhaltsschaden ausgleicht, nicht der Einkommensteuerpflicht nach § 22 Nr. 1 EStG.

Anmerkung:

Kaum überzeugender als mit diesem kurzen Satz kann man die Urteilsgründe dieses Streitfalls darstellen: Ist eine Leistung als Einmalzahlung nicht steuerbar, so wird sie es nicht dadurch, dass sie als zeitlich gestreckt vereinbart wird. Konsequent und zu Recht hat der BFH auch eine andere Beurteilung aufgrund des Korrespondenzprinzips abgelehnt. Dieses Prinzip spielt ja auch bei der Beurteilung der Einmalzahlung keine Rolle.