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Umrechnungsfaktoren für das Sachwertverfahren
Faktoren zur Umrechnung von Wohnfläche in Bruttogrundfläche
Zur Berechnung des Grundbesitzwertes im Sachwertverfahren wird die Bruttogrundfläche des Gebäudes benötigt. Dieser Wert ist insbesondere bei privat genutzten Wohngrundstücken regelmäßig weder der Verwaltung noch dem Steuerpflichtigen bekannt. Die Anlage 24 II zum BewG nennt jedoch nur für Wohnungseigentum in Mehrfamilienwohnhäusern einen Umrechnungsfaktor (1 m² WF = 1,55 m² BGF) zur vereinfachten Umrechnung.
Um die Bruttogrundfläche zumindest überschlägig berechnen und die Steuerbelastung abschätzen zu können, kann aber auf die in den Normalherstellungskosten 1995 (NHK 1995) genannten Umrechnungsfaktoren zurückgegriffen werden. Dort sind neben den unten zusammengestellten Umrechnungsfaktoren für Wohngrundstücke auch Umrechnungsfaktoren für bestimmte Geschäftsgrundstücke (u. a. Warenhäuser, Hotelgrundstücke und Verwaltungsgebäude) genannt. Bei diesen Grundstückstypen ist jedoch von einer größeren Abweichung der tatsächlichen Bruttogrundfläche gegenüber der mit Hilfe der Umrechnungsfaktoren überschlägig ermittelten Bruttogrundfläche auszugehen als bei den Wohngrundstücken. Es bleibt abzuwarten, ob und inwieweit auch die Verwaltung einen Ansatz der mit de...