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BBB 2/2009 S. 40

Abgabepflicht zur Künstlersozialversicherung

Als Existenzgründungsberater sollten Sie den Gründer auf die Künstlersozialversicherung hinweisen, wenn der Unternehmer Marketingmaßnahmen mit künstlerischem Charakter in Auftrag geben will: Jedes Unternehmen, das nicht nur gelegentlich z. B. für Werbezwecke künstlerische Leistungen in Auftrag gibt, muss i. d. R. auf die gezahlten Entgelte eine Abgabe an die Künstlersozialversicherung leisten (z. B. auf das Honorar für einen Web-Designer, Werbe- oder Pressefotograf). Bei Pflichtverstoß drohen Bußgelder.