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BBB 2/2009 S. 39

Produktneuentwicklungen NRW: Innovationsgutscheine für KMU

Seit Dezember 2008 vergibt das Bundesland NRW sog. Innovationsgutscheine an KMU in Nordrhein-Westfalen. Die Gutscheine sind Teil des Programms „Mittelstand.inno­vativ!” und können innerhalb eines Jahres bei deutschen oder ausländischen Hochschulen oder Forschungseinrichtungen eingelöst werden. Im Gegenzug erhalten die Unternehmen qualifizierte Beratung sowie fachliche und wissenschaftliche Unterstützung zur Produktentwicklung und -einführung. Der Wert der Gutscheine ist variabel und kann max. 6.000 € betragen. Die Firmen müssen den Wert mindestens verdoppeln, wenn sie den Gutschein einlösen. Anträge können bei der Innovationsallianz der NRW-Hochschulen gestellt werden.

Weitere Informationen finden Sie unter www.innovationsgutschein.nrw.de.