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BBB 2/2009 S. 38

KfW: Zuschuss für Coaching bei Gründung aus der Arbeitslosigkeit

Die KfW-Mittelstandsbank fördert schon seit längerem Beratungen und Coachings für Selbständige und Gründer. In Westdeutschland werden 50 %, in Ostdeutschland 75 % der förderfähigen Beratungskosten erstattet. Seit Oktober 2008 ist das Förderprogramm erweitert worden. Existenzgründer, die vor der Aufnahme der Selbständigkeit arbeitslos waren, bekommen bundesweit 90 % der Beratungskosten erstattet.

Voraussetzung: Die Gründung liegt nicht länger als ein Jahr zurück. Der Zuschussbetrag ist jedoch auf 3.600 € begrenzt. Der Förderantrag muss entweder bei der IHK, der HWK oder der für den Bezirk Ihres Mandanten zuständigen Wirtschaftsfördergesellschaft gestellt werden. Hier kann auch gleichzeitig geprüft werden, ob die Fördervoraussetzungen vorliegen.

Ein Verzeichnis der ...