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EU-Mahnverfahren und EU-Verfahren für geringfügige Forderungen
Mit dem „Gesetz zur Verbesserung der grenzüberschreitenden Forderungsdurchsetzung und Zustellung” wurden die deutschen Ausführungsbestimmungen für zwei EG-Verordnungen geschaffen: Das Europäische Mahnverfahren kann seit dem und das europäische Verfahren für geringfügige Forderungen seit dem europaweit genutzt werden (vgl. PM des BMJ v. ). Die entsprechenden Formulare für diese Verfahren sind bereits über den Europäischen Gerichtsatlas für Zivilsachen unter http://ec.europa.eu/justice_home/judicialatlascivil/html/index_de.htm abrufbar.
Praxistipps zu den EU-Verfahren finden Sie in dem Beitrag von Beyer in BBB 3/2008 S. 80.