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BBB 2/2009 S. 38

Gründungszuschuss: Steuerfragebogen wird Pflicht

Mandanten, die künftig einen Gründungszuschuss in Anspruch nehmen wollen, müssen neben einem fundierten Businessplan auch einen „Fragebogen zur steuerlichen Erfassung” vorlegen. Beide Unterlagen sind beim zuständigen Finanzamt einzureichen. Der Fragebogen enthält inzwischen vermehrt steuerliche Fragen und umfasst sechs Seiten. Die neuen Fragen beziehen sich insbesondere auf die Art des Umsatzes und die Tätigkeit als solche.

Der Fragebogen kann im Internet unter www.formulare-bfinv.de (→ Formularcenter, Unternehmen, Fragebögen zur steuerlichen Erfassung) gestartet und direkt ausgefüllt werden.