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BBEV Nr. 3 vom

Beispiel zur Abgeltungsteuer: Variabel verzinste Anleihen

Bereits der Regierungsentwurf zum JStG 2009 sah Änderungen bei der Besteuerung der privaten Geldanlage vor. Weitere Anpassungen sind auf Wunsch des Bundesrats (BR-Drucks. 545/08) hinzu gekommen. Dieser hat den Gesetzentwurf in seiner Sitzung am beschlossen (BR-Drucks. 896/08; vgl. zu den für Kapitalanleger bedeutsamen Änderungen durch das JStG 2009 : ). Das JStG 2009 ist am 24. 12. 2008 im Bundesgesetzblatt verkündet worden (BGBl 2008 I S. 2794). Das nachfolgende Beispiel verdeutlicht, wie variable verzinste Anleihen im Rahmen der Abgeltungsteuer zu behandeln sind.

I. Steuerlich maßgebliche Regelung

In seiner jüngsten Rechtsprechung hat der BFH variabel verzinste Anleihen, wie Floater, Rating- und Hybrid-Anleihen, sowie Garantiezertifikate mit Rückzahlungszusage unter dem Nennwert nicht als Finanzinnovationen eingestuft (vgl. hierzu Moritz, ). Demnach bleiben Gewinne außerhalb von § 23 EStG steuerfrei. Diese Urteile haben unter der Abgeltungsteuer jedoch keine Bedeutung mehr. Bei Veräußerung ab dem unterliegt der Gewinn der Abgeltungsteuer.

II. Beispiel

Ein Kapitalanleger hat im Jahr 2006 ...