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BBEV Nr. 2 vom Seite 83

Lohnsummenklauseln nach neuem Erbschaftsteuerrecht

Risiken und Gestaltungsmöglichkeiten

Dr. Ralf Stefan Werz und Nick Sager

Nach langem Streit um einen Kompromiss zur Reform der Erbschaftsteuer hat sich die große Koalition gerade noch vor Ablauf der vom BVerfG gesetzten Frist geeinigt. Das Erbschaftsteuerreformgesetz ist am in Kraft getreten (BGBl 2008 I S. 3018). Damit unterfallen grundsätzlich alle Erwerbe von Todes wegen und unter Lebenden, bei denen die Steuer nach dem entsteht, dem neuen Erbschaftsteuerrecht (§ 37 Abs. 1 ErbStG). Bei Erwerben von Todes wegen kommen die neuen Regelungen mit Ausnahme der persönlichen Freibetragsregelungen nach § 16 ErbStG auf Antrag auch dann zur Anwendung, wenn die Steuer nach dem und vor dem entstanden und die Steuerfestsetzung nicht bereits unanfechtbar geworden ist (Art. 3 Abs. 1 ErbStRG). Im Fokus des nachfolgenden Beitrags stehen besondere Fragestellungen rund um die Lohnsummenklauseln. Dabei werden zunächst die wesentlichen Charakteristika der Lohnsummenregelungen im Kontext der sonstigen für betriebliches Vermögen geltenden Regelungen dargestellt. Nach einem kurzen Blick auf die Verfassungsmäßigkeit dieser Neuregelung werden anhand von Beispielsfällen die mit dieser Regelung verbundenen Risiken für Unternehmer erläutert. Abschließend sollen Gestaltungsmöglichkeiten...