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Erbschaftsteuerreform: Bewertung und Besteuerung von Einzelunternehmen sowie Personengesellschaften
Belastungsvergleich zwischen bisherigem und neuem Recht
Im Rahmen eines Belastungsvergleichs bei Übertragungen von Anteilen an Kapitalgesellschaften nach bisherigem und neuem Recht (vgl. BBEV 2008 S. 28 NWB JAAAD-01894) ist deutlich geworden, dass das neue Recht bei den Anteilen an Kapitalgesellschaften grundsätzlich zu einer höheren Bewertung führt, sich der Stpfl. jedoch bei Gewährung der Steuerbegünstigung nach § 13a i. V. mit § 13b ErbStG generell günstiger stellt. Nachfolgend werden die Änderungen bei unentgeltlichen Übertragungen von Einzelunternehmen und (Anteilen an) Personengesellschaften erläutert. Das den Basiszins bekannt geben (§ 203 Abs. 2 BewG). Die deutsche Bundesbank hat auf den einen Wert von 3,61 % errechnet. Danach ergibt sich ein Vervielfältiger i. H. von 12,33 (= 100/8,11 [= 3,61 + 4,5]), der bei dem folgenden Belastungsvergleich zugrunde gelegt wird.
Alle Beiträge zur Erbschaftsteuerreform NWB OAAAC-73207
I. Grundsatzüberlegungen zur Bewertung
Die Qualifizierung als Betriebsvermögen setzt bei Einzelunternehmen und Personengesellschaften das Vorhandensein eines Gewerbetriebs voraus. Bei Personengesellschaften gilt zudem die Besonderheit, dass nicht nur die gewerblich tätigen...