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Die Kontrolle des Gesellschafterbestands der GmbH
Alternativen zur Vinkulierung
[i]Ausführlicher Beitrag s. Seite 311Die Geschäftsanteile an einer GmbH können grundsätzlich frei übertragen werden. Der Gesellschaftsvertrag kann jedoch vorsehen (§ 15 Abs. 5 GmbHG), dass die Übertragung eines Geschäftsanteils von der vorherigen Zustimmung der GmbH abhängig gemacht werden kann (Vinkulierung). Besonders bei personalistisch geprägten Gesellschaften wird eine solche Regelung häufig in den Gesellschaftsvertrag aufgenommen, um zu verhindern, dass die Gesellschafter auf einmal mit einem ihnen unliebsamen Mitgesellschafter konfrontiert werden.
Beschränkung der Gesellschafterrechte durch Vinkulierung
[i]Zustimmungserfordernis birgt KonfliktpotenzialDie Einführung einer Vinkulierung ist für die Gesellschaft mit erheblichen Konsequenzen verbunden, da sie die Möglichkeiten zur Realisierung des vollen Werts der Geschäftsanteile begrenzt. Zwar kann das Recht zur Kündigung der Gesellschaft nicht ausgeschlossen werden. Regelmäßig hat der Gesellschafter im Fall seines Ausscheidens jedoch nur Anspruch auf eine durch den Gesellschaftsvertrag reduzierte Abfindung. Die Vinkulierung besitzt erhebliches Konfliktpotenzial, da auf diese Weise unter Umständen unfreiwillig Gesellschafter aneinander gekettet werden, zwischen denen erhebliche Interessen...