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OLG München 22.10.2008 7 U 3004/08, NWB 5/2009 S. 272

Gesellschaftsrecht | Übertragung des Kommanditanteils bei einer Publikumsgesellschaft

Eine Regelung im Gesellschaftsvertrag, welche die Übertragung eines Kommanditanteils an einer Publikumsgesellschaft allein an die Zustimmung der Komplementärin knüpft ist zulässig, wenn bei deren Entscheidung über eine Anteilsveräußerung die Grundsätze der gesellschaftsrechtlichen Treuepflicht beachtet werden. Dann werde der Gesellschafter nicht unangemessen oder entgegen Treu und Glauben benachteiligt, wenn die Ablehnung der Zustimmung auch auf ein Eigeninteresse der Komplementärin zurückgeht. Der Anteilseigner hat dann bei Versagung der Zustimmung auch keinen Schadensersatzanspruch. In dem Rechtsstreit ging der Kläger, der sich an einem geschlossenen Schiffsfonds beteiligt hatte, gegen die Vinkulierungsklausel im Gesellschaftsvertrag der Publikumsgesellschaft, [i]Zum Problem der Vinkulierung Werner, NWB...