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Lohnsteuer | Verlust der Kapitalbeteiligung eines Vorstandsmitglieds an „seiner” AG keine Werbungskosten
Führungskräfte von Aktiengesellschaften sind häufig auch über Mitarbeiterkapitalbeteiligungsprogramme vermögensmäßig an „ihrem” Unternehmen, also ihrer Arbeitgeberin, beteiligt. Wird später über das Vermögen der AG das Insolvenzverfahren eröffnet und werden die Aktien somit vollständig oder nahezu wertlos, kann dieser Verlust nach einer Entscheidung des nicht steuerlich als Werbungskosten geltend gemacht werden.
Geklagt hatte ein ehemaliges Vorstandsmitglied einer Bank. Der Kläger hatte Aktien im Wert von rund 100.000 € erworben. Den wirtschaftlichen Verlust wollte er als Werbungskosten bei seinen Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit berücksichtigt wissen. Dem folgte das Finanzgericht – ebenso wie die Finanzbehörde – nicht. Die vermögensmä...