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Körperschaftsteuer | Verfassungsmäßigkeit der Anwendungsregelung bei Verlust der wirtschaftlichen Identität
Mit Beschluss v. hat der I. Senat des BFH die Entscheidung des BVerfG darüber eingeholt, ob § 54 Abs. 6 KStG 1996 i.d. F. des Gesetzes zur Finanzierung eines zusätzlichen Bundeszuschusses zur gesetzlichen Rentenversicherung (BGBl 1997 I S. 3121) insoweit gegen Art. 3 Abs. 1 GG verstößt, als § 8 Abs. 4 KStG 1996 i. d. F. des Gesetzes zur Fortsetzung der Unternehmenssteuerreform (BGBl 1997 I S. 2590) für Körperschaften, die ihre wirtschaftliche Identität – gemessen an den Maßstäben der Neuregelung – vor dem verloren haben, bereits 1997 anzuwenden ist, dagegen für Körperschaften, die ihre wirtschaftliche Identität erstmals im Jahr 1997 vor dem 6. 8. verloren haben, erst im Jahr 1998.