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Körperschaftsteuer | Verlust der wirtschaftlichen Identität einer Körperschaft
Das lässt sich wie folgt zusammenfassen: (1) Die Übernahme von 60 % des Stammkapitals einer Körperschaft anlässlich einer Kapitalerhöhung steht einer entsprechenden Anteilsübertragung i. S. von § 8 Abs. 4 Satz 2 KStG 1996 i. d. F. des Gesetzes zur Fortsetzung der Unternehmenssteuerreform v. (BGBl 1997 I S. 2590) gleich. (2) Werden die Anteile an einer GmbH anlässlich einer Kapitalerhöhung von einer KG übernommen, an der die übrigen Gesellschafter der GmbH mittelbar im letztlich selben Verhältnis beteiligt sind, liegt ein schädlicher Anteilseignerwechsel i. S. von § 8 Abs. 4 Satz 2 KStG 1996 vor (Bestätigung des , BStBl 2004 II S. 614). (3) § 8 Abs. 4 KStG 1996 i. d. F. des Gesetzes zur Fortsetzung der Unternehmenssteuerreform v. i. V. mit § 54 Abs. 6 Satz 2 KStG 1996 i. d. F. des Gesetzes zur Finanzierung eines zusätzlichen Bundeszuschusses zur gesetzlichen Rente...BGBl 1997 I S. 3121BGBl 2000 I S. 1433