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BFH  - X R 53/08 Verfahrensverlauf - Status: erledigt

Gesetze: EStG § 22 Nr 1 S 3 Buchst a DBuchst aa, GG Art 3 Abs 1, GG Art 20

Rechtsfrage

Verfassungswidrigkeit der Rentenbesteuerung nach dem Alterseinkünftegesetz (AltEinkG): Ist die Altersrente des Klägers weiterhin nur mit dem Ertragsanteil von 27 % zu versteuern, wenn sie schon längere Zeit vor dem Jahr 2005 begonnen hat und die freiwilligen Beitragsleistungen zur gesetzlichen Rentenversicherung ausschließlich aus versteuertem Einkommen und ohne steuerfreie Arbeitgeberbeiträge erbracht wurden? - Verstößt die Neuregelung der Rentenbesteuerung durch das AltEinkG und die Erhöhung des Besteuerungsanteils auf 50 % gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz, das Verbot der Doppelbesteuerung und den Vertrauensschutz?

Ertragsanteil; Rentenbesteuerung; Verfassung; Vertrauensschutz

Fundstelle(n):
EAAAD-03361

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