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Finanzgericht Hamburg Urteil v. - 5 K 150/07

Gesetze: UStG § 12 Abs. 2 Nr. 7, UStG § 3 Abs. 9, UrhG § 2, UrhG § 73 ff.

Ermäßigter Steuersatz für Maskenbildner

Leitsatz

Die Leistungen eines Maskenbildners unterliegen nur im Ausnahmefall einer künstlerischen Gestaltung dem ermäßigten Steuersatz. Werden überwiegend handwerkliche Leistungen (Frisieren, Perückenknüpfen) in Rechnung gestellt, scheidet die Ermäßigung von vorneherein aus.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
WAAAD-03086

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