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Finanzgericht Rheinland-Pfalz Urteil v. - 1 K 1176/07

Gesetze: . EStG§ 1 Abs 2 und EStG § 1 Abs. 3; EStG § 62

Wohnsitz eines Oberschlesiers in Deutschland nicht feststellbar

Leitsatz

Ist nicht feststellbar, ob und wo jemand in Deutschland seinen Wohnsitz hat, kann Kindergeld nicht gewährt werden. Aus den vorliegenden Unterlagen gehen verschiedene Möglichkeiten hervor, die in sich widersprüchlich sind. Der Kläger hat nicht dargelegt, wo er seinen Wohnsitz in der Bundesrepublik hat. Der Einkommensteuerbescheid entfaltet hierfür keine Bindungswirkung, denn hinsichtlich des inländischen Wohnsitzes oder gewöhnlichen Aufenthaltes stellt er keinen Grundlagenbescheid dar.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:


Fundstelle(n):
FAAAD-03070

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