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Finanzgericht Düsseldorf Urteil v. - 10 K 2800/06 E,F

Gesetze: EStG § 7 g Abs. 3, EStG § 7g Abs. 6, EStG § 4 Abs. 3, EStG § 16 Abs. 3 Satz 2

Zulässigkeit der Berücksichtigung einer im Sonderbetriebsvermögen gebildeten Ansparabschreibung nach § 7g Abs. 6 EStG als Betriebsausgabe

Leitsatz

  1. Im Sonderbetriebsvermögen des Gesellschafters einer Personengesellschaft (Anwaltssozietät) kann keine Ansparabschreibung gebildet werden, wenn die beabsichtigte Investition (Pkw-Anschaffung) zum Zeitpunkt der Einreichung der die Abschreibung ausweisenden Einnahme-Überschuss-Rechnung wegen der zwischenzeitlichen Realteilung der Gesellschaft objektiv nicht mehr möglich ist.

  2. Die betriebsbezogene Ansparabschreibung kann nicht auf das abgespaltene und fortgeführte Einzelunternehmen des Gesellschafters übertragen werden.

  3. Eine alternative Zuordnung zu dem Einzelunternehmen in dem der Betriebseröffnung vorausgehenden Jahr kommt nur bei verbindlicher Bestellung des Investitionsguts in Betracht.

Fundstelle(n):
DAAAD-03036

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