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Einkommensteuer | Wechsel des Familienwohnsitzes bei einer doppelten Haushaltsführung
Bei beiderseits berufstätigen Ehegatten sind die Aufwendungen für eine doppelte Haushaltsführung zeitlich unbeschränkt als Minderung finanzieller Leistungsfähigkeit steuerlich zu berücksichtigen. Die Verlegung des Familienwohnsitzes an den Beschäftigungsort des anderen Ehegatten unter Beibehaltung der ursprünglichen Familienwohnung als Erwerbswohnung ist unerheblich (Bezug: Art. 3 Abs. 1, Art. 6 Abs. 1 GG; § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5 EStG).
Praxishinweise: Entscheidend für eine aus beruflichem Anlass begründete doppelte Haushaltsführung ist bei Ehegatten, dass diese im Zeitpunkt der Eheschließung an verschiedenen Orten ihre Tätigkeit ausübten. Bestimmen die Ehegatten einen der Beschäftigungsorte als ihren Familienwohnsitz (wobei das Melderecht Indizwirkung hat), so hat der Ehegatte eine doppelte Haushaltsführung, ...