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Umsatzsteuer | Keine Steuerfreiheit bei Verzicht auf ein Ankaufsrecht
Der entgeltliche Verzicht auf das an einem Grundstück eingeräumte Ankaufsrecht ist nicht nach § 4 Nr. 9 Buchst. a UStG steuerfrei (Bezug: § 4 Nr. 9 Buchst. a UStG; § 1 Abs. 1 Nr. 6 und Nr. 7, § 1 Abs. 2, § 9 Abs. 2 Nr. 3 GrEStG; Art. 5 Abs. 1, Art. 13 Teil B Buchst. g, Art. 33 Abs. 1 Richtlinie 77/388/EWG; § 74 FGO).
Praxishinweise: Der entgeltliche Verzicht auf ein Ankaufsrecht stellt eine selbständige sonstige Leistung dar und ist nicht Bestandteil der Grundstücksveräußerung. Die selbständige Leistung des Verzichts kann deshalb nicht mit der Grundstücksveräußerung „gebündelt” werden und die Zusammenfassung des Verzichts mit der eigentlichen Grundstücksveräußerung in einer notariellen Urkunde ändert daran nichts. Die Steuerbefreiung des § 4 Nr. 9 Buchst. a UStG greift für die selbständige Leistung des Verzichts nicht, da es sich insoweit um keinen Umsatz handelt, der unter das Grunderwerbsteuergesetz fällt (kein...