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Wiedereinsetzung bei plötzlicher Erkrankung
Die Versäumung der Berufungsbegründungsfrist ist unverschuldet, wenn sie auf einer für den Rechtsanwalt unvorhergesehenen Erkrankung beruht und diesem infolge seiner Erkrankung nicht möglich ist, einen Antrag auf Verlängerung der Frist zu stellen oder seinen Vertreter hierum zu bitten ( NWB HAAAC-95218).
Praxishinweise: (1) Ein Einzelanwalt, der kein eigenes Personal beschäftigte, versäumte die Berufungsbegründungsfrist. In seinem Wiedereinsetzungsantrag verwies er auf eine plötzlich aufgetretene Erkrankung, die ihn am Tag des Fristablaufs ohne Vorwarnung ans Bett gefesselt habe; deswegen sei ihm auch die Beauftragung eines Vertreters nicht möglich gewesen. Das LG folgte ihm aber nicht und verwarf das Rechtsmittel als unzulässig. De...