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Reform der arbeitsmarktpolitischen Instrumente
[i]Ausführlicher Beitrag s. NWB OAAAD-02915 Mit dem Gesetz zur Neuausrichtung der arbeitsmarktpolitischen Instrumente v. (BGBl 2008 I S. 2917) hat der Gesetzgeber zum Stichtag umfangreiche Änderungen im Rechtsbereich der von der Bundesagentur für Arbeit durchgeführten Arbeitsförderung (SGB III) vorgenommen. Damit gehen auch Änderungen im Rechtsbereich Hartz IV (SGB II) einher.
Abschaffung von Einstellungszuschluss und Fahrkostenerstattung
[i]Straffung und Konzentration bei der ArbeitsvermittlungVerschiedene Instrumente der Arbeitsförderung, die sich nicht bewährt haben, wurden mit dem neuen Gesetz ersatzlos abgeschafft (so z. B. der Einstellungszuschuss bei Neugründungen). Weitere Instrumente wurden zwar formal gestrichen, aber in der Sache durch andere Fördermaßnahmen ersetzt, z. B. ein neuartiges Vermittlungsbudget statt der bisherigen Fahrkostenerstattungen. Bei alledem ging es dem Gesetzgeber hauptsächlich um mehr Effizienz der Arbeitsvermittlung.
Änderungen im Recht der Arbeitsförderung
[i]Neu: Förderung eines HauptschulabschlussesDas neue Gesetz beschränkt sich nicht auf die Neuordnung des arbeitsmarktpolitischen Instrumentariums der Bundesagentur, sondern enthält auch weitere Umgestaltungen im Bereich des Arbeitsförderungsrechts. Die wichtigste Neuregelung besteht darin, dass ab dem grundsätzlich ein Recht...