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NWB 4/2009 S. 192

Bankrecht | Neuer Basiszinssatz von 1,62 %

Die Deutsche Bundesbank hat den gesetzlichen Basiszinssatz zum Jahresbeginn von 3,19 % auf 1,62 % herabgesetzt. Der Basiszinssatz des Bürgerlichen Gesetzbuches dient vor allem als Grundlage für die Berechnung von Verzugszinsen (§ 288 Abs. 1 Satz 2 BGB). Er verändert sich zum 1. 1. und 1. 7. jeden Jahres. Der neue Basiszinssatz wurde im Bundesanzeiger bekannt gegeben.