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Einkommensteuer | Leistungen an Tagespflegepersonen
Nach dem Kinderbetreuungsfinanzierungsgesetz (BGBl 2007 I S. 3022) stellt der Bund Mittel für erforderliche Investitionen zur Schaffung von Betreuungsplätzen für Kinder unter drei Jahren zur Verfügung. Nach der SenFin Berlin handelt es sich bei Investitionszuschüssen, die einer Tagespflegeperson auf der Grundlage dieses Gesetzes gewährt werden, um steuerfreie Zuschüsse i. S. des § 3 Nr. 11 EStG. Soweit der Tagespflegeperson Aufwendungen entstehen, die mit den steuerfreien Zuschüssen in unmittelbarem wirtschaftlichen Zusammenhang stehen, dürfen diese gem. § 3c Abs. 1 EStG nicht als Betriebsausgaben abgezogen werden. Bei Anwendung der Betriebsausgabenpauschale für [i]NWB 2009 S. 128die laufenden Kosten der Tagespflegestelle kommt eine Kürzung nach § 3c Abs. 1 EStG nicht in Betracht.